Kidi­cal Mass in Wolfs­burg

Sonn­tag, 7. Mai 2023
ab 15 Uhr

Treff­punkt: Post­stra­ße 1–9, 38440 Wolfs­burg


Die Kidi­cal Mass ist eine welt­wei­te Bewe­gung, die es seit 2017 auch in Deutsch­land gibt. Kin­der und nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät sowie lebens­wer­te Städ­te ste­hen im Fokus. Die Kidi­cal Mass hat die Visi­on, dass sich alle Kin­der und Jugend­li­che sicher und selbst­stän­dig mit dem Fahr­rad bewe­gen kön­nen. Sie gibt ihnen eine Stim­me im Ver­kehr, zeich­net ein posi­ti­ves Zukunfts­bild, ver­netzt und mobi­li­siert Alt und Jung über die Gren­zen der Rad­sze­ne hin­aus.

Vom 5. bis 7. Mai 2023 fin­det wie­der ein inter­na­tio­na­les Akti­ons­wo­chen­en­de statt. An dem Wochen­en­de ver­an­stal­ten wir am Sonn­tag, den 07. Mai eine Kidi­cal Mass in Wolfs­burg.

Wei­te­re Infos: https://kinderaufsrad.org

Alle Kin­der und Jugend­li­chen sol­len sich sicher und selbst­stän­dig mit dem Fahr­rad und zu Fuß bewe­gen kön­nen. Doch das aktu­el­le Stra­ßen­ver­kehrs­recht ver­hin­dert das, denn es bevor­zugt allein das Auto. Das muss drin­gend geän­dert wer­den! Wir brau­chen ein Stra­ßen­ver­kehrs­recht, bei dem die unge­schütz­ten Verkehrsteilnehmer*innen Vor­fahrt haben – ins­be­son­de­re die Kin­der. Davon pro­fi­tie­ren wir alle und nur so gelingt die Ver­kehrs­wen­de.

 

For­de­run­gen an den Bund:

Kin­der­freund­li­ches Stra­ßen­ver­kehrs­recht

Aktu­ell kön­nen Städ­te und Gemein­den nicht ein­fach Tem­po 30 ein­füh­ren oder brei­te, bau­lich getrenn­te Rad­we­ge ein­rich­ten. Dazu müs­sen sie auf­wen­di­ge Begrün­dun­gen fin­den oder es ist schlicht nach dem gel­ten­den Stra­ßen­ver­kehrs­recht nicht erlaubt.

Des­halb braucht es eine Reform des Stra­ßen­ver­kehrs­rechts.

Das neue Stra­ßen­ver­kehrs­ge­setz muss ers­tens die Schutz­be­dürf­tig­keit von Kin­dern in den Mit­tel­punkt stel­len und Visi­on Zero – null Ver­kehrs­to­te – zum Ziel haben. Zwei­tens muss es die selb­stän­di­ge Mobi­li­tät der Kin­der ermög­li­chen.

Städ­te und Gemein­den müs­sen die Frei­heit erhal­ten, kin­der- und fahr­rad­freund­li­che Maß­nah­men nicht nur an ein­zel­nen Gefah­ren­stel­len umzu­set­zen, son­dern im gesam­ten Stadt­ge­biet. Das umfasst z.B.:

  • geschütz­te oder bau­lich getrenn­te, brei­te Rad­we­ge an Haupt­ver­kehrs­stra­ßen sowie geschütz­te Kreu­zun­gen (nach nie­der­län­di­schem Vor­bild)
  • Tem­po 30 auf Haupt­ver­kehrs­stra­ßen inner­orts
  • Schul­stra­ßen und Zonen ohne Auto­ver­kehr (tem­po­rä­re Kfz-Durch­fahrt­ver­bo­te)
  • Fahr­rad­stra­ßen und Fahr­rad-Zonen als flä­chen­de­cken­des Netz und Grund­la­ge für ein siche­res Schul­we­ge­netz
  • Stra­ßen ohne Durch­gangs­ver­kehr in Wohn­ge­bie­ten (Bsp. Kiez­blocks Ber­lin, Super­blocks Bar­ce­lo­na)

In kin­der­freund­li­chen, grü­nen Städ­ten und Gemein­den, gibt es vie­le und viel­fäl­ti­ge Frei­räu­me zum Spie­len und für ein sozia­les Mit­ein­an­der zwi­schen allen Gene­ra­tio­nen. Die Bun­des­re­gie­rung kann dafür die Grund­la­gen schaf­fen.

 

Mehr und ste­ti­ge Inves­ti­tio­nen

Neben der Reform des Stra­ßen­ver­kehrs­rechts braucht es drin­gend mehr und ste­ti­ge Inves­ti­tio­nen sowie Per­so­nal für den Aus­bau von siche­ren, kin­der­freund­li­chen Rad- und Fuß­we­gen. Außer­dem muss es kon­kre­te Ziel­vor­ga­ben für den Vor­rang von Rad- und Fuß­ver­kehr geben, die die Kom­mu­nen umset­zen müs­sen.

Wir for­dern Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Wis­sing dazu auf, noch in die­sem Jahr die Reform des Stra­ßen­ver­kehrs­rechts auf den Weg zu brin­gen. Par­al­lel zur Über­ar­bei­tung des Stra­ßen­ver­kehrs­ge­set­zes soll er früh­zei­tig das Gespräch mit den Län­dern suchen, um 2023 die Umset­zung der neu­en Geset­zes­zie­le sicher­zu­stel­len.

 

For­de­run­gen an das Land

Kin­der­freund­li­che Lan­des­mo­bi­li­täts­ge­set­ze 

Aber nicht nur der Bund steht in der Pflicht. Wir for­dern die Verkehrsminister*innen der Län­der dazu auf, in ihrem jewei­li­gen Bun­des­land kin­der­freund­li­che Mobi­li­täts­ge­set­ze auf den Weg zu brin­gen und sicher­zu­stel­len, dass Maß­nah­men für eine siche­re, kin­der- und fahr­rad­freund­li­che Mobi­li­tät vor­ran­gig behan­delt wer­den.

Bei­spie­le für Maß­nah­men in den Län­dern für kin­der- und fahr­rad­freund­li­che Mobi­li­tät:

  • der Aus­bau von Schul­rad­we­ge­net­zen
  • die För­de­rung der Ein­rich­tung von „Schul­stra­ßen“
  • die Erleich­te­rung wei­te­rer Ver­kehrs­si­cher­heits­maß­nah­men und
  • die Unter­stüt­zung von Kom­mu­nen, die bei kin­der- und fahr­rad­freund­li­cher Mobi­li­tät bereits mutig vor­an­schrei­ten.

Für eine bun­des­wei­te Zusam­men­ar­beit muss die Ver­kehrs­mi­nis­ter­kon­fe­renz das The­ma kin­der­freund­li­che Mobi­li­tät auf ihrer Herbst­ta­gung auf die Agen­da set­zen.

 

 

For­de­run­gen an die Stadt

Bestehen­den Hand­lungs­spiel­raum aus­schöp­fen 

Kin­der- und fahr­rad­freund­li­che Mobi­li­tät beginnt vor Ort. Die der­zei­ti­ge Rechts­la­ge bie­tet viel mehr. Es gibt noch viel Luft nach oben. Städ­te und Gemein­den müs­sen ihren Hand­lungs­spiel­raum voll aus­schöp­fen, indem sie Maß­nah­men umset­zen wie:

  • Umwid­mung von Kfz- zu geschütz­ten Rad­fahr­strei­fen an mehr­spu­ri­gen Stra­ßen
  • Anord­nung tem­po­rä­rer Durch­fahrt­ver­bo­te für Autos vor Schu­len und Kitas („Schul­stra­ßen“)
  • Ein­rich­tung Tem­po­rä­rer Spiel­stra­ßen und Schaf­fung von Begeg­nungs­zo­nen
  • Schaf­fung kin­der­si­che­rer Kreu­zun­gen und Que­run­gen
  • Schaf­fung „ech­ter“ Fahr­rad­stra­ßen und –Zonen ohne Auto­ver­kehr
  • Abschaf­fung Il-/le­ga­len Geh­weg­par­kens und Nut­zung der gewon­nen Flä­chen für Fuß- und Rad­ver­kehr, für Spiel- und Begeg­nungs­zo­nen und Begrü­nung