Im Aller-Urstromtal bei Fallersleben wurde Ende der 30er Jahre unter Hitler die Volkswagenwerk GmbH gegeründet.
Das Geld von zerschlagenen Gewerkschaften und der Einsatz von
Zwangsarbeiter*innen bildeten dabei die Kapitalgrundlage des Konzerns. Kurz vor Kriegsende setzte sich Anton Piëch, der Schwiegersohn des damaligen Geschäftsführers noch mit 10 Millionen Reichsmark nach Österreich ab, um davon den Aufbau der Porsche KG zu finanzieren.
Nach dem zweiten Weltkrieg ging die Zuständigkeit für das Volkswagenwerk an die britische Militärregierung über. Diese übergab das Unternehmen 1949 in die Treuhandschaft des Land Niedersachsen.
1960 beschloss der deutsche Bundestag die Privatisierung des in staatlicher Hand stehenden Unternehmens: Die Volkswagen AG wurde gegründet. 60% der Aktien wurden an Privatpersonen ausgegeben, jeweils 20% behielten der Bund und das Land Niedersachsen. Durch ein eigens für Volkswagen geschaffenes Gesetz hatten Bund und Land Niedersachsen mit jeweils 1/5 Kapitatanteil beide ein Vetorecht. Die Bundesregierung verkaufte in den 80er Jahren jedoch alle ihre Anteile.
Heute halten drei große Player meldepflichtige Anteile an VW-Stammaktien: Die Porsche Automobil Holding SE (unter Leitung der Familien Porsche/Piëch), das Land Niedersachsen und die Qatar Holding LLC (Qatarischer Staatsfonds).
besteht aktuell aus 9 Mitgliedern:
Stimmrechtsverteilung (Stammaktien):
53,3% Porsche Automobil Holding SE
20,0% Land Niedersachsen
17,0% Qatar Holding LLC
9,7% Streubesitz
Die im DAX gelisteten Vorzugsaktien sind zu großen Teilen im Streubesitz. Größte Kapitaleignerin ist aber auch da die Porsche Automobil Holding SE mit aktuell 31,4% des gezeichneten Kapitals
Im Zuge der Privatisierung von Volkswagen und der Umwandlung eine Aktiengesellschaft wurde das Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand (VWGmbHÜG), das sogenannte das sogenannte “VW-Gesetz” erlassen. Damit nimmt Volkswagen eine in Deutschland für eine Aktiengesellschaft einzigartige Rolle ein:
Aus dem VW-Gesetz:
Beschlüsse der Hauptversammlung, für die nach dem Aktiengesetz eine Mehrheit erforderlich ist, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt, bedürfen einer Mehrheit von mehr als vier Fünftel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals der Gesellschaft.”
Übersetzt heißt das:
Das Land Niedersachsen mit seinen 20% Kapitalanteil hat bei allen Entscheidungen, die Werksstandorte oder Satzungsänderungen betreffen, ein Vetorecht. Die Landesregierung kann sich also nicht vor wichtigen Entscheidungen des Autokonzerns in Wolfsburg wegducken und sagen, sie hätte keinen Einfluss auf den großen privatwirtschaftlichen Player, denn das Land selbst ist (sogar durch ein eigens für VW erlassenes Gesetz festgeschrieben) Aktionärin mit Vetorecht. An allen Konzernentscheidungen trägt das Land Niedersachsen Mitverantwortung.
Aus dem VW-Gesetz (VWGmbHÜG):
Die Errichtung und die Verlegung von Produktionsstätten bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Beschluß bedarf der Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats.”
Wenn der Vorstand also Entscheidungen über Produktionsstätten treffen will, kann er das nicht ohne Zustimmung des Aufsichtsrats. Das ist so auch einzigartig unter Automobilunternehmen.
Aktuell sitzen im Volkswagen-Aufsichtsrat: